Von der Herkunft des SRI bis zur Frage, was ein guter Wert heute bringt — die wichtigsten Bausteine im Überblick.
Woher der SRI kommt
Eingeführt wurde der SRI mit der Novelle der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) im Jahr 2018 (Richtlinie (EU) 2018/844, Artikel 8 und Anhang Ia). Die konkrete Bewertungsmethodik legte die EU-Kommission Ende 2020 in zwei Rechtsakten fest: Die Delegierte Verordnung (EU) 2020/2155 definiert den SRI und die gemeinsame Berechnungsmethode, die Durchführungsverordnung (EU) 2020/2156 regelt die Modalitäten der Umsetzung — darunter die freiwillige Testphase, an der die Mitgliedstaaten teilnehmen können. In der Neufassung der EPBD von 2024 (Richtlinie (EU) 2024/1275, Artikel 15 „Intelligenzfähigkeit von Gebäuden“) wurde der SRI bestätigt und mit einem konkreten Fahrplan versehen — dazu ausführlich die Seite Stand der Regulierung.
Die drei Schlüsselfunktionalitäten
Der SRI bewertet Gebäudetechnik danach, was sie für drei übergeordnete Ziele leistet:
DOMAINS, IMPACTS, DIENSTE, FUNKTIONALITÄTSSTUFEN
Bewertet wird entlang von neun technischen Domains: Heizung, Kühlung, Trinkwarmwasser, Lüftung, Beleuchtung, dynamische Gebäudehülle, Elektrizität, Elektromobilität (Ladepunkte) sowie Monitoring und Steuerung. Jede Domain enthält definierte Dienste — insgesamt bis zu 54, etwa „Regelung der Wärmeabgabe“ oder „Erkennung von Fehlern in technischen Systemen“. Für jeden im Gebäude relevanten Dienst wird eine Funktionalitätsstufe von 0 (nicht smart / manuell) bis 4 (hochautomatisiert, vernetzt, vorausschauend) festgestellt. Die Stufen werden über sieben Wirkungskriterien gewichtet (u. a. Energieeffizienz, Komfort, Gesundheit und Wohlbefinden, Information für Nutzer, Energieflexibilität) und zu Domains-, Funktionalitäts- und Gesamtwerten verrechnet.
Die Gewichtung erfolgt über sieben Wirkungskriterien (Impacts). Sie beschreiben, worauf ein smarter Dienst einzahlt — von der Energieeffizienz bis zur Information der Nutzer:
Methode A und Methode B
Welche Methode wofür zugelassen ist, legen die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Umsetzung fest.
Wie aus Stufen eine Punktzahl wird
Ein vereinfachtes Beispiel: In der Domain Heizung ist die Wärmeabgabe je Raum einzeln automatisch geregelt (Stufe 2 von 4 für diesen Dienst), die Erzeugung läuft nach Außentemperatur (Stufe 1). Beide Dienste zahlen — unterschiedlich gewichtet — auf Wirkungskriterien wie Energieeffizienz und Komfort ein. So entsteht je Domain ein Erfüllungsgrad: erreichte Punkte im Verhältnis zu den maximal möglichen des Gebäudes.
Der Maximalwert richtet sich nach den im Gebäude tatsächlich relevanten Diensten – ein Gebäude ohne Kühlung wird nicht für fehlende Kühlungsdienste abgewertet. Der SRI bewertet somit, wie intelligent ein Gebäude im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten ist, und nicht die bloße Menge installierter Technik.
Ausgenommen sind Fälle, in denen ein Mitgliedstaat die verpflichtende Berücksichtigung und Bewertung einer bestimmten Domain vorschreibt.
Warum auf den SRI setzen?
Der SRI bietet ein standardisiertes Bewertungsmodell für die „Smartness“ bzw. „Intelligenzfähigkeit“ von Gebäuden — vor allem mit Blick auf die Gebäudetechnik. Durch die einheitliche Bewertungsmethodik wird es leichter, Gebäude miteinander zu vergleichen, fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen und smarte Technologien breitenwirksam und zielführend im Gebäudesektor zu implementieren.
Ist der SRI in jedem Land gleich? Die Methodik ist EU-weit einheitlich festgelegt, damit die Ergebnisse vergleichbar sind. Wie und in welchem Umfang der SRI eingesetzt wird, entscheiden jedoch die Mitgliedstaaten — dazu die Seite Stand der Regulierung.