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Häufige Fragen
Der SRI ist noch ein freiwilliges Instrument; Mitgliedstaaten entscheiden selbst über Einführung und Erprobung. Bis spätestens 30. Juni 2027 erlässt die EU-Kommission jedoch einen delegierten Rechtsakt, der die Anwendung für Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik über 290 kW vorschreibt. Ab diesem Zeitpunkt benötigen diese Gebäude einen SRI, um ihre Smart Readiness offiziell ausweisen zu können.
Der SRI bietet ein standardisiertes Bewertungsmodell für die Intelligenzfähigkeit von Gebäuden, vor allem in Bezug auf die Gebäudetechnik. Durch die einheitliche Bewertungsmethodik wird es leichter, Gebäude miteinander zu vergleichen, fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen und smarte Technologien breitenwirksam und zielführend im Gebäudesektor zu implementieren.
Die Methodik des SRI ist EU-weit einheitlich festgelegt, damit die Ergebnisse vergleichbar sind. Allerdings entscheiden die Mitgliedstaaten, wie und in welchem Umfang sie den SRI einsetzen. Die standardisierte Methodik ermöglicht dennoch vergleichbare Bewertungen und die Ermittlung des Potenzials von Gebäuden innerhalb der EU und darüber hinaus.
Die Fähigkeit eines Gebäudes, intelligente Technik für drei Ziele zu nutzen: effizienten Betrieb, Anpassung an Nutzerbedürfnisse und Reaktion auf Signale aus dem Stromnetz. Das Ergebnis ist ein Prozentwert über neun technische Domains — eine transparente Messung, wie gut ein Gebäude auf digitale Technologien vorbereitet ist.
Für jeden im Gebäude relevanten Dienst — etwa die Regelung der Wärmeabgabe — wird eine Funktionalitätsstufe von 0 bis 4 festgestellt. Die Stufen werden über sieben Wirkungskriterien gewichtet und zu Domain- und Gesamtwerten verrechnet.
Jeder bewertete Dienst zahlt auf sieben übergeordnete Wirkungskriterien ein, über die die Funktionalitätsstufen gewichtet werden: (1) Energieeffizienz, (2) Energieflexibilität und Energiespeicherung, (3) Komfort, (4) Bequemlichkeit, (5) Gesundheit, Wohlbefinden und Barrierefreiheit, (6) Wartung und Fehlervorhersage sowie (7) Informationen für die Gebäudenutzer.
Methode A ist die vereinfachte Bewertung mit reduziertem Dienstekatalog für kleinere Gebäude; Methode B ist die detaillierte Vor-Ort-Bewertung mit dem vollen Katalog für komplexe Nichtwohngebäude.
Der Energieausweis bewertet den Energiebedarf bzw. -verbrauch eines Gebäudes. Der SRI bewertet, wie intelligent die Gebäudetechnik betrieben werden kann — er ergänzt den Energieausweis, ersetzt ihn nicht.
Ja, die Methodik ist auf Wohn- und Nichtwohngebäude anwendbar. Die auf EU-Ebene vorgesehene Verpflichtung ab 2027 betrifft allerdings nur große Nichtwohngebäude.
Eine einheitliche Zulassung gibt es noch nicht; die Anforderungen an Bewerter werden in den nationalen Testphasen erprobt und von den Mitgliedstaaten festgelegt.
Das hängt von Gebäudegröße, Methode und Datenlage ab: Eine vereinfachte Bewertung nach Methode A ist mit überschaubarem Aufwand möglich, eine detaillierte Methode-B-Bewertung eines großen Nichtwohngebäudes erfordert eine strukturierte Aufnahme der Gebäudetechnik.
16 Mitgliedstaaten mit offizieller nationaler Testphase: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien und Zypern.
Eine belastbare Standortbestimmung der eigenen Gebäudetechnik, Vergleichbarkeit über ein Portfolio hinweg und eine fundierte Grundlage für Modernisierungsentscheidungen — und Vorbereitung, falls die Bewertung für große Nichtwohngebäude ab 2027 verpflichtend wird.
Glossar
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/2155
- EU-Rechtsakt, der den SRI definiert und die gemeinsame Berechnungsmethodik festlegt.
- Dienst (Service)
- Einzelne bewertbare Funktion der Gebäudetechnik innerhalb einer Domain, z. B. die Regelung der Wärmeabgabe. Der Katalog umfasst bis zu 54 Dienste.
- Domain
- Einer der neun technischen Bereiche der Bewertung: Heizung, Kühlung, Trinkwarmwasser, Lüftung, Beleuchtung, dynamische Gebäudehülle, Elektrizität, Elektromobilität, Monitoring und Steuerung.
- DIRECTIVE (EU) 2020/2156
- EU-Rechtsakt zu den Modalitäten der SRI-Umsetzung, insbesondere der freiwilligen Testphase.
- EPBD
- Energy Performance of Buildings Directive, die EU-Gebäuderichtlinie; aktuelle Fassung: Richtlinie (EU) 2024/1275.
- Funktionalitätsstufe
- Skala von 0 (manuell / nicht smart) bis 4 (hochautomatisiert und vernetzt), auf der jeder Dienst eingeordnet wird.
- Gebäudeautomation (BACS)
- Systeme zur Überwachung, Steuerung und Optimierung technischer Anlagen; verwandtes, eigenständiges Pflichtthema der EPBD (Schwellen 290 kW bzw. künftig 70 kW).
- Methode A / Methode B
- Vereinfachter bzw. detaillierter Bewertungsweg des SRI.
- Netzdienlichkeit / Energieflexibilität
- Fähigkeit eines Gebäudes, Energiebezug und -abgabe an die Situation im Stromnetz anzupassen (Lastverschiebung, Speicher, Erzeugung).
- Schlüsselfunktionalität
- Eine der drei übergeordneten Bewertungsperspektiven: Energieeffizienz, Nutzerbedürfnisse, Energieflexibilität.
- Testphase
- Offizielle nationale Erprobung des SRI. Derzeit in 16 Mitgliedstaaten.
- Wirkungskriterium (Impact Criterion)
- Eines von sieben Kriterien, über die Funktionalitätsstufen gewichtet werden, u. a. Energieeffizienz, Komfort, Gesundheit, Energieflexibilität.